Mittwoch, 5. Juni 2024
Donnerstag, 4. Juli 2024
Mittwoch, 21. August 2023
Donnerstag, 29. August 2024
17:30 – 20:00 Uhr
17:30 – 20:00 Uhr
17:30 – 20:00 Uhr
17:30 – 20:00 Uhr
Feldschiessen 2023
Samstag, 11. Mai 2024
09:00 – 12:00 & 14:00 – 16:00
Allgemeine Informationen
OP 300m
2023 sind schiesspflichtig:
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Programm 300 m
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
FS 300m
Geschichte des Eidg. Feldschiessen
(Quelle: http://www.fst-ssv.ch)
Das Eidg. Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt, und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.
Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 8.5.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. “…. von den auf die mittlere Distanz von 300 m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen”. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 8. Oktober 1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht.Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann ersich bald nach der Jahrhundertwende durch Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12. Juni 1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.
Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt.
Anfänglich wurden Diplome, kantonale und eidgenössische Anerkennungskarten abgegeben und ab 1935 wurde das Kranzabzeichen mit den folgenden Sujets eingeführt:
1936 – 1946 Schweizer Kreuz mit Eiger/Mönch/Jungfrau
1947 – 1956 Die Entwicklung des Schiesswesens
1957 Beteiligung kommt vor dem Rang
1958 – 1962 Der wehrhafte Schweizer an der Arbeit
1963 – 1967 Tell – “Sinnbild unserer Freiheit”
1968 – 1973 Erinnerung an Schlachten
1974 – 1980 Bedeutende Schweizer Persönlichkeiten
1981 – heute Sehenswürdigkeiten aus den Kantonen
Seit Beginn hat der SSV in der Herstellung der qualitativ hochwertigen Kranzabzeichen eng mit der Firma Huguenin Medailleurs, Le Locle zusammengearbeitet und viele Generationen von Künstlern dieser Firma haben sich mit der Gestaltung der Kranzsujets befasst.
Heute schiessen ca 60% der Schützinnen und Schützen das Kranzresultat.