Eines vorweg – wir haben nur EIN Gehör und ist das zerstört, entgehen uns sehr viele schöne Dinge im Leben. Daher gelten bei uns im Stand klare Regeln:
- Bei Bundesübungen (Obligatorisch Programm und Feldschiessen) sind gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (512.311, vom 16.12.11) ausschliesslich Schalengehörschütze erlaubt. Otoplastiken, gelbe Gehörschutzpfropfen oder ähnliches wird als unzureichend eingestuft. Schützen, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, werden aus dem Stand verwiesen.
- Für Jungschützenkurse gelten die gleichen Bestimmungen wie für Bundesübungen.
- Für alle anderen Anlässe liegt es in der Eigenverantwortung des Schützen, welche Art Gehörschutz verwendet wird. Der Albis-Schützenverein wird jedoch alle Schützen, welche keinen Gehörschutz bzw. nur die gelben Gehörschutzpfropfen (oder ein Äquivalent) benutzen zurechtweisen und behalten sich auch vor, fehlbare Schützen aus dem Stand wegzuweisen. Otoplastiken, welche den Bestimmungen der USS-Versicherungen Art. 5 entsprechen, werden dem Schalengehörschutz gleichgestellt.
- Wer schiesst trägt einen Schalengehörschutz!
Wir haben zum Schutz der Schützinnen und Schützen bei der USS neue Schalengehörschütze gekauft und haben die alten ausgedienten entsorgt. Ihre und unsere Sicherheit liegt uns am Herzen!